Das Deutsche Studentenwerk (DSW) fordert den Gesetzgeber auf, sich für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Studierende und Studienkollegiaten einzusetzen, deren Einkommen unter der Summe des BAföG-Höchstsatzes plus der Minijobgrenze liegt.
Begründung:
In Deutschland ist jede Wohnung verpflichtet einen Rundfunkbeitrag in Höhe von €18,36 pro Monat zu entrichten. Als Wohnung gelten neben Einfamilienhäusern und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern auch gemietete Zimmer in Studierendenwohnheimen. Studierende, die in Wohngemeinschaften wohnen, können den Rundfunkbeitrag unter allen Mitbewohnern oder Untermietern aufteilen. Eine Befreiung ist aktuell nur möglich, sofern einkommensabhängige Sozialleistungen, z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder BAföG bzw. betreffend Studierende aus EU-Mitgliedstaaten vergleichbare aufgrund materieller Hilfebedürftigkeit gewährte staatliche Studienförderungsleistungen, bezogen werden. Studierende, welche keinerlei einkommensabhängige Sozialleistungen erhalten, können zwar einen Härtefallantrag stellen, jedoch wird dieser nur genehmigt, sofern der die Bedarfsgrenze für Sozialleistungen übersteigende Betrag geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrages ist Gemäß der Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverband sind bundesweit knapp 79 % der alleinlebenden Studierenden unterhalb der Armutsgrenze angesiedelt. Die aktuell steigenden Kosten durch Inflation und Energiepreise verschärfen diese Situation weiter. Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht mehr angemessen, ein derartig bürokratisches Verfahren beizubehalten. Durch diese Anpassung – den Wegfall der Rundfunkbeiträge – würden die Studierenden nachhaltig entlastet.