Mit der 29. BAföG-Novelle wird es für Studierende zum Beginn des Wintersemesters 2024/2025 beim BAföG Verbesserungen und Neuerungen geben. Darüber informiert das Deutsche Studierendenwerk (DSW), der Verband der 57 Studierendenwerke, die im Auftrag von Bund und Ländern das Studierenden-BAföG umsetzen.
So steigen die BAföG-Freibeträge um 5,25%, damit potenziell mehr Studierende BAföG erhalten können. Parallel dazu wird der BAföG-Grundbedarf um 5% angehoben; er steigt damit zum Wintersemester 2024/2025 auf 475 Euro im Monat (bisher: 452 Euro). Die BAföG-Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, wird um 20 Euro auf 380 Euro im Monat erhöht.
Zusätzlich werden die Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung angehoben. Die BAföG-Förderungshöchstdauer wird flexibler gestaltet: Alle BAföG-Empfänger*innen können während ihres Studiums einmalig für ein Semester zusätzlich BAföG bekommen – über die normale Förderungshöchstdauer hinaus. Dieses Flexibilitätssemester können sie ohne Begründung beantragen, entweder im Bachelor- oder Masterstudium. Die 29. BAföG-Novelle bringt auch eine Änderung beim Fachrichtungswechsel mit sich, er ist nun spätestens bis zum fünften Semester möglich. Weiterhin soll der Einstieg ins Studium für Studienanfänger*innen unter 25 Jahren mit einer einmaligen Studienstarthilfe von 1.000 € erleichtert werden. Dafür müssen sie im Monat vor Beginn des Studiums Empfänger*in einer Sozialleistung sein (z. B. Wohngeld oder Bürgergeld).
Die Neuerungen und Verbesserungen auf einen Blick:
https://www.studierendenwerke.de/themen/studienfinanzierung/bafoeg/bafoeg-2022
Punktuelle Verbesserungen, aber nicht der große Wurf: Politische DSW-Bewertung der 29. BAföG-Novelle:
www.studierendenwerke.de/beitrag/29-bafoeg-novelle-punktuelle-verbesserungen-insgesamt-nicht-der-grosse-wurf