Auf dem Weg zur inklusiven Hochschule

Studieren mit Behinderungen und chronischen Krankheiten

16% der Studierenden studieren mit einer studienerschwerenden Beeinträchtigung. Dazu gehören Studierende mit Sinnes- und körperlichen Beeinträchtigungen, mit chronisch-somatischen und psychischen Erkrankungen, aber auch mit Legasthenie, ADHS und Autismusspektrumstörungen. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung und lebenslangem Lernen haben. Darauf verpflichtet nicht nur die UN-Behindertenrechtskonvention, sondern weitere nationale und internationale gesetzliche Regelungen. Hochschulen und Studierendenwerke stellen sich dieser Aufgabe in vielfältiger Weise. Aber noch immer erschweren bauliche, kommunikative, digitale, didaktische, strukturelle u.a. Barrieren den Studienzugang, das Studium und akademische Weiterqualifizierung. Individuell abgestimmte Vorkehrungen sollen deshalb individuell für Nachteilsausgleich sorgen.

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